Archiv der Kategorie: Vereinsnachrichten

Wiederaufnahme des Spielbetriebs

Liebe Freunde, liebe Gäste,

der Ball rollt wieder! Um den Anforderungen des Hessischen Fußball-Verbands gerecht zu werden, aber vor allem, um euch und eure Gesundheit zu schützen, bitten wir euch die geltenden Hygieneregeln (Abstand, Mund-Nasenschutz im Sportheim, Desinfektion) unbedingt einzuhalten.
Gleichzeitig möchten wir euch bitten, die luca App zu nutzen. Beim Betreten des Sportgeländes der SG könnt ihr damit sehr komfortabel einchecken. Ihr müsst dazu nur den aushängenden QR-Code mit der luca App scannen.

Die luca App könnt ihr installieren, indem ihr auf einen der nachfolgenden Links tippt. Selbstverständlich könnt ihr die App auch direkt aus dem Google Play Store bzw. App Store installieren, indem ihr dort nach „luca“ sucht.

luca für Android
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.culture4life.luca

luca für iOS
https://apps.apple.com/de/app/luca-app/id1531742708

luca für Fdroid
https://gitlab.com/lucaapp/fdroid-repository

Öffne die App nach der Installation und stimme den Geschäftsbedingungen, sowie den Datenschutzbestimmungen zu, indem du jeweils einen Haken setzt. Tippe dann auf „Los geht’s!“.
Anschließend musst du deine Kontaktdaten, wie Name, Telefonnummer und Adresse eingeben. Achte darauf, deine aktuelle Rufnummer anzugeben, da diese für eine Verifizierung genutzt wird.
Nun ist die App fertig eingerichtet und kann genutzt werden. Du kannst nun bei einer Veranstaltung den ausgehängten QR-Code scannen, indem du auf „Selbst einchecken“ tippst.

Falls euch die Luca-App nicht zur Verfügung steht, könnt ihr natürlich auch handschriftlich einchecken. Bringt dazu bitte das vorher ausgefüllte Kontaktformular zur Veranstaltung mit. Die vor Ort ausgelegten Formulare könnt ihr natürlich auch nutzen.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Der Vorstand der SG

Vor 20 Jahren: SG steigt in die A-Liga auf

Der Amateurfußball und das Vereinsleben sind durch die Beschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie weitestgehend zum Erliegen gekommen und es gibt kaum noch Geschehnisse, über die wir berichten können. Unser Vorstandsmitglied Angelo Reeg nahm deshalb ein besonderes Ereignis, das vor 20 Jahren stattfand, zum Anlass für den folgenden Bericht.

Denn genau 20 Jahre ist es nun her, dass die SG Nieder-Kainsbach/Affhöllerbach mit ihrem damaligen Spielertrainer Drago Cutura den Aufstieg in die A-Liga Odenwald schaffte. Dreiunddreißig Jahre nach Vereinsgründung und vielen bitteren Niederlagen gelang der ersten Mannschaft in der Saison 2000/2001 damit der erste, richtig große Erfolg.

Am Ende der Vorrunde stand unsere Mannschaft nach 17 Spielen mit 14 Siegen, zwei Unentschieden und nur einer Niederlage an der Tabellenspitze. Dabei hatte die Mannschaft 51 Tore geschossen und nur 14 Gegentreffer hinnehmen müssen. In der Rückrunde entwickelten dann gegnerische Mannschaften einen besonderen Ehrgeiz und versuchten den Spitzenreiter unbedingt zu schlagen. Die einen, weil es immer eine besondere Genugtuung ist, einer so souverän agierenden Mannschaft ein Bein zu stellen. Und die anderen, weil sie selbst noch eine Chance auf einen der begehrten Aufstiegsplätze hatten. Doch auch in der Rückrunde spielte die Mannschaft selbstbewusst und erzielte 13 Siege sowie ein Remis. Nur die Spiele gegen Kinzig, mit dem späteren SG-Meistertrainer Robert Schwarzkamp, den Mitaufsteiger TSG Zell und den FSV Erbach mit Stürmer Ayan Ari gingen verloren.

Zu dem Erfolg trug sicherlich auch eine intensive Vorbereitung bei. Die Mannschaft mit Spielertrainer Drago Cutura, Abteilungsleiter Philipp Giegerich und der aus Lörzenbach stammende Mentaltrainer Horst Butsch besuchten beispielsweise vor der Saison ein Trainingslager, bei dem die Grundlage für den späteren Erfolg maßgeblich gelegt wurde.

Nach dem letzten Spiel der Saison beim FSV Erbach, das mit einer 4:2 Niederlage endete, wurde die Nacht zum Tag gemacht. Alle Spieler, Verantwortliche und die vielen SG-Anhänger feierten den außergewöhnlichen Erfolg ausgiebig im „Dörrschreiner Hof“, beim damaligen Gastwirt und Spieler der ersten Stunde, Georg Fornoff.

Eine Legende wird 70

Die SG Nieder-Kainsbach/Affhöllerbach gratuliert seinem AH-Spieler Klaus Kempf herzlich zum 70. Geburtstag. Aus gegebenen Anlass konnten wir den Jubilar leider nicht persönlich besuchen – was wir aber nachholen werden, wenn es uns wieder ermöglicht wird.

Der aus Wörth am Main stammende Klaus Kempf kam 1990 als Spielertrainer zu unserem Verein. Er bestritt insgesamt 158 Punktespiele für die SG und erzielte dabei 35 Tore. Nach seinem Engagement als Trainer wechselte Kempf zurück nach Wörth, kam dann aber als Spieler für die 2. Mannschaft und den Alten Herren zur SG zurück. Außer seinem Einsatz für die SG, trainiert er bei seinem Heimatverein FSV Wörth Jugendmannschaften und ist zudem Stützpunkttrainer des bayerischen Fußball-Verbands.

Wir wünschen Klaus Kempf und seiner Familie alles Gute.

Informationen zu aktuellen Sportmöglichkeiten in Hessen

Im Folgenden sehen Sie die Auslegungshinweise des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und des Landessportbundes Hessen in fußballspezifischen Fragen.

Wichtig ist generell, dass die Vereine mit diesen neuen Möglichkeiten weiterhin verantwortungsbewusst umgehen, um diese Lockerungen nicht zu gefährden. Es sollen keine Gruppenansammlungen rund um die Sportplätze entstehen, die aktuellen Kontaktbeschränkungen sind dort weiterhin gültig.

Welche Regelungen gelten ab dem 8. März für den Fußballsport?

Fußball kann auf Sportanlagen lediglich alleine, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren – also bis zum 15. Geburtstag – bleiben unberücksichtigt.

Darüber hinaus sind nunmehr auch Mannschaftssportarten in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig, wenn diese sich während der Sportausübung mindestens in drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt. Der Trainingsbetrieb muss so organisiert werden, dass jederzeit, auch vor und nach der Trainingseinheit, eine Trennung der Kleingruppen und deren Betreuer/Eltern gewährleistet werden kann. Dies schließt auch wartende Eltern und Betreuer ein.

Entsprechende Hilfsmittel (Infotafeln, Absperrungen, Flipcharts, Aushänge der Trainingsorganisation) sollten genutzt werden und die Zuwegung auf und von der Sportanlage entsprechend organisiert werden. Das Hygienekonzept des Sportstättenbetreibers muss ferner so angelegt sein, dass die Gruppen auch vor und nach dem Training sich nicht durchmischen

Darf Fußball nur kontaktlos gespielt werden?

Kindern bis einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, ist – unabhängig von der Zahl der Hausstände – der Sport im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Fußball ist daher für diese wieder möglich, sogar mit Kontakt.

Was gilt für Spieler über 14 Jahren?

Bei dem insoweit zulässigen Fußballspielen von Personen, das nicht lediglich Kinder bis einschließlich 14 Jahren umfasst, muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass keine Durchmischung der einzelnen Personengruppen erfolgt, also z.B. mit wechselnden Partnern trainiert wird. Voraussetzung ist zudem, dass die Kleingruppen auch vor und nach dem Training sich nicht durchmischen und Umkleiden und Duschen auch nur in den zulässigen Gruppengrößen und Abständen zueinander nutzen.

Welche Vorgaben gelten für zeitgleiches Mannschaftstraining für Kinder und Individualtraining für ältere Spieler?

Auf weitläufigen Sportanlagen ist die parallele Austragung gestattet, wenn sich die jeweiligen Gruppen während der Sportausübung in mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten. Eine konkrete Festlegung kann nur der Sportstättenbetreiber treffen, denn die individuelle Regelung ist von mehreren Faktoren (Zugang zur Sportstätte, Abtrennungsmöglichkeiten, etc.) abhängig. Die konkrete Festlegung muss die vorherrschenden Abstandsregeln berücksichtigen und sollte in einem Hygienekonzept hinterlegt sein. Es muss gewährleistet sein, dass keine Durchmischung der einzelnen Personengruppen erfolgt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, so dass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden.

Sind Spiele für Kinder bis 14 Jahren erlaubt?

Es wird ausdrücklich empfohlen, keine Spiele (Pflicht- oder Freundschaftsspiele) auszutragen, sondern lediglich Mannschaftstraining durchzuführen.

Welche Regelungen gelten für Trainer und Betreuer?

Pro Mannschaft dürfen bis zu zwei Personen (Trainer bzw. Betreuer) anwesend sein. Es wird insbesondere in diesem Bereich dringend empfohlen, die Umkleiden nicht zu nutzen. Die Eltern sollten Ihre Kinder zum Training abgeben und sich während des Trainings möglichst nicht auf dem Sportgelände aufhalten. Es gelten diesbezüglich die allgemeinen Kontaktverbote laut Verordnung, Gruppenbildungen ohne Abstand sind in jedem Fall untersagt.

Gilt nach wie vor das Hygienekonzept?

Ja – der Sportbetrieb ist grundsätzlich nur unter Anwendung eines geeigneten Hygienekonzepts und einer entsprechenden Wegeführung möglich. Das im Juli vom HFV erarbeitete Konzept erfüllt alle Voraussetzungen.

Dürfen Vereins- und Versammlungsräume wieder geöffnet werden?

Vereins- und Versammlungsräume und ähnliches auf Sportanlagen sind grundsätzlich geschlossen. Für zulässige Veranstaltungen im Sinne der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung können Vereinsversammlungsräume geöffnet werden.

Dürfen Umkleiden und Duschen genutzt werden?

Umkleiden und Duschen dürfen nur in den zulässigen Gruppen und Abständen zueinander genutzt werden. Wir empfehlen ausdrücklich – sofern möglich – auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen zu verzichten.

Was ist beim Zugang zur Sportanlage zu beachten?

Gemäß der neuen Landesverordnung ist die Öffnung der Sportanlagen nur zulässig, sofern Besucherinnen nur alleine oder in zulässigen Gruppen (fünf Personen aus maximal zwei Haushalten) eingelassen werden. Einzelne Besucherinnen oder zulässige Gruppen dürfen sich gleichzeitig nur in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten. Gerade auf nicht umzäunten Sportanlagen könnte die Umsetzung zu Problemen führen. Wir empfehlen eine Kenntlichmachung der Grenze zur Sportanlage mit Absperrband und/oder Warnschildern. Ebenso sollten ausreichend Warnschilder auf die zulässigen Gruppen mit 3-Meter-Abstand hinweisen. Jeder Verein ist gefordert, eine für seine Sportanlage konforme Lösung zu finden. Gerne unterstützen dabei die Vereinsservice-Assistenten des HFV.

Ist auf der Sportanlage eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen?

Auf stark frequentierten Plätzen und Flächen unter freiem Himmel ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern dort eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann. Das betrifft insbesondere auch Parkplätze. Daher empfehlen wir grundsätzlich den Zugang zur Sportanlage vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – im Idealfall einer medizinischen Maske – abhängig zu machen. Spieler können die Mund-Nasen-Bedeckung mit Betreten des Platzes in einer gesonderten Zone ablegen.

Gibt es Zugangskontrollen zu den Sportanlagen?

Der Zugang zu den Sportanlagen – wie auch der Trainingsbetrieb – muss so organisiert werden, dass jederzeit, auch vor und nach der Trainingseinheit, eine Trennung der Kleingruppen und deren Betreuer/ Eltern gewährleistet werden kann. Dies schließt auch wartende Betreuer/ Eltern ein. Entsprechende Hilfsmittel (Infotafeln, Absperrungen, Flipcharts, Aushänge der Trainingsorganisation) sollten genutzt werden.

Wer ist für die Öffnung der Sportplätze zuständig?

In der Regel ist derjenige zuständig, der die Sportstätte unterhält oder betreibt, also im Normalfall die Kommune. Es gibt auch vereinseigene Sportstätten, in diesem Fall sind die Vereine zuständig. Wenn das Land Hessen durch die Verordnung die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs ermöglicht, dann bedarf es grundsätzlich keiner weiteren Regelung durch die Kommunen in Hessen; es sei denn es handelt sich um eine kommunale Sportstätte. Die kommunalen Behörden vor Ort können aber in ihrer Zuständigkeit auch bei vereinseigenen Sportstätten jederzeit dafür sorgen und kontrollieren, dass alle Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingehalten werden.

Auf welcher Grundlage gelten die Regelungen für den Sport?

Es gilt die aktuell gültige Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung.

Hessischer Fußball-Verband, 5. März 2021

HFV und SG begrüßen Sportmöglichkeit für Nachwuchs

In der vergangenen Woche hat sich der Hessische Fußball-Verband im Vorfeld der Konferenz der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin in einem persönlichen Brief von HFV-Präsident Stefan Reuß an den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, Peter Beuth (Hessischer Minister des Inneren und für Sport) und Kai Klose (Hessischer Minister für Soziales und Integration) gewandt.

Der HFV und die SG Nieder-Kainsbach/Affhöllerbach begrüßen daher die ab Montag, den 8. März 2021 gültigen Beschlüsse, die laut Presseinformation des Landes Hessen besagen: „Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen.“ Weiterhin ist die Lockerung des Freizeit- und Amateursports von bis zu fünf Personen zweier Haushalte ebenfalls ein Fortschritt.

Wir freuen uns sehr, dass unsere Kinder und Jugendlichen den Sport wieder aufnehmen dürfen. Das ist uns ein ganz besonderes Anliegen, denn es geht dabei nicht nur um die Bewegungsmöglichkeiten, sondern auch um psychische und soziale Auswirkungen, die die Entwicklung unserer Kinder beeinflussen.